Waterwave & Boyu UV -C Ersatzleuchtmittel 2+2pin
Original Waterwave UV -C Ersatzleuchtmittel
UV-C-Ersatzlampe Boyu
UV-C-Ersatzlampe für Waterwave Spas®
Einbauhinweise:
- Um eine volle Funktion der Vorteile ihrer Entkeimung zu garantieren zu können, sollte die UV-C-Lampe nach 12-18 Monaten gewechselt werden.
- Die Glaselemente der UV-C-Lampe nicht mit den Fingern berühren. Die Fett- bzw. Talkspuren der Finger verbleiben auf der UV-C-Lampe und brennen sich ein und vermindern so die UVC-Lichtdurchlässigkeit. Bitte verwenden Sie Schnittschutzhandschuhe.
- Kabel mit Stecker bereits fest an der Lampe angebunden! Nicht versuchen abzuziehen! Sie beschädigen dadurch die elektrischen Verbindungen.
Sicherheitshinweise:
- Die von dieser Speziallampe erzeugte UV-C-Strahlung ist gefährlich!
- Direkter Kontakt mit Augen oder Haut kann zu Schädigungen führen!
- Nie direkt in das UV-C-Licht sehen!
- Vor Demontage bzw. Wartungsarbeiten immer den Netzstecker ziehen bzw. das System stromlos schalten!
- Beachten Sie die Anweisungen des Herstellers!
- Die Quarzglasrohre besteht aus zerbrechlichem Quarzglas. Um Schnittverletzungen beim Bruch des Quarzglases zu vermeiden bitte spezielle Schnittschutzhandschuhe verwenden.
Abbildungen können vom Original abweichen.
ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE – INFORMATIONEN FÜR PRIVATE HAUSHALTE
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de.